Platzordnung

1.  Platzöffnungszeiten

1.1.   Die Tennisplätze sind täglich von Anfang April bis Mitte Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.

1.2.   Jugendliche bis 16 Jahre dürfen ab 18.00 Uhr keinen Platz mehr belegen. Sie dürfen ohne Platzmarke ab 18.00 Uhr spielen, wenn ein Platz frei ist, müssen diesen aber auf Verlangen freigeben. Die Einschränkung gilt nicht für offizielle Trainingsstunden.

1.3.   Unbespielbare Plätze werden vom Platzwart gesperrt.

2.  Platzbelegung

2.1.   Die Belegung erfolgt durch Hängen des Namensschildes in den Platzbelegungsplan.

2.2.   Das Namensschild muss vom Spieler persönlich gehängt werden. Der Spieler muss nach Belegung im Belegungsplan ständig anwesend sein. Verlässt er die Anlage, verfällt die Belegung. Eine Reservierung durch Dritte ist nicht gestattet.

2.3.   Es sind immer erst die freien Plätze zu belegen. Eine Ablösung ist nur dann möglich, wenn kein anderer Platz mehr frei ist.

2.4.   Die Spielzeit beträgt 1 Stunde für ein Einzel und 2 Stunden für ein Doppel.

2.5.   Nach Ablauf der Spielzeit kann weitergespielt werden, wenn der Platz nicht neu belegt ist.

2.6.   Wer bereits gespielt hat, muss bei voller Platzbelegung aussetzen. Er darf erst 30 Minuten später einen Platz neu belegen.

3.  Platzreservierung 

3.1.   Für folgende Veranstaltungen werden Plätze im Voraus reserviert:

Mannschaftstraining, Trainerstunden, Juniorentraining, Turniere und Clubmeisterschaften sowie vereinsinterne Veranstaltungen.

4.  Platzbenutzung

4.1.   Gespielt wird in Tenniskleidung und Tennisschuhen mit Sandplatzprofil.

4.2.   Betreten und verlassen werden die Plätze über die Gehwege.

4.3.   Die Plätze müssen bei Bedarf vor und nach Benutzung gewässert werden.

4.4.   Nach dem Spiel ist der Platz mit dem Schleppnetz abzuziehen, die Linien sind abzukehren und der Platz ist zu bewässern.

4.5.   Die Netzte und die Besen sind nach Gebrauch wieder an den vorgesehen Plätzen aufzuhängen.

4.6.   Nicht mehr benötigte Bälle gehören in die dafür vorgesehene Box, Balldosen etc. gehören in die Mülleimer!

5.  Platzbeleuchtung

5.1.   Die Platzbeleuchtung für Platz 1 ist erst bei Einbruch der Dämmerung einzuschalten.

5.2.   Die Scheinwerfer erleiden Schaden, wenn sie kurz hintereinander ein- und ausgeschaltet werden. Deshalb bitte vor dem Ausschalten der Beleuchtung prüfen, ob der Platz anschließend noch belegt ist.

6.  Garderoben

6.1.   Bitte keine Wertsachen in der Umkleidekabine zurücklassen. Für Diebstähle übernimmt der Club keine Haftung.

6.2.   Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden und sollen sauber hinterlassen werden.

6.3.   Nach 20 Uhr bitte immer die Eingangstür schließen.

7.  Gäste

7.1.   Gäste dürfen die Plätze nur mit einer gültigen Gastmarke benutzen. Die Marke ist beim Clubwirt erhältlich.

7.2.   Die Gastgebühr beträgt 10 Euro pro Spieler und max. 20 Euro pro Platz und Stunde. Die Platzgebühr ist umgehend beim Clubwirt zu begleichen.

7.3.   Falls der Clubwirt nicht erreichbar ist, muss ein Vereinsmitglied mitspielen. Der Gastgeber trägt dann seinen Namen, sowie denjenigen des Gastes in die Gästeliste ein, die am Clubhaus ausgelegt ist. Das Vereinsmitglied ist für die nachträgliche Begleichung der Gastgebühr verantwortlich.

7.4.   Die Platzbelegung durch Gäste und Gastgeber erfolgt nach den Regeln unter Punkt 2. der Platzordnung. Ausnahme ist die Ablösung von Vereinsmitgliedern. Gäste und/oder deren Gastgeber sind nicht berechtigt Vereinsmitglieder bei voller Platzbelegung abzulösen.

7.5.   Die Platzordnung gilt auch für Gäste.

7.6.   Die Gästeregelung ist eine Ausnahmeregelung für Nichtvereinsmitglieder, die ihnen Benutzung der Platzanlage ermöglichen soll. Sollte ein Missbrauch vorliegen, kann der Vorstand sie außer Kraft setzen.

7.7.   Wer Clubmitglied werden möchte, hat ein Beitrittsformular zu auszufüllen und zu unterschreiben. Beitrittsformulare sind von einem der Vorstände oder beim Clubwirt erhältlich.

8.  Passive Mitglieder

8.1. Passive Vereinsmitglieder sind nicht spielberechtigt. Sie genießen keinen Gastspielerstatus im Sinne des Punkt 7 der Platzordnung.


Hemsbach, im Oktober 2020

Der Vorstand


Download als PDF